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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen

VX-Performance
ein Geschäftsbereich der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen


I. Geltung der Bedingungen

1. Die Leistungen und Lieferungen der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.

2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, daß diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.

3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.

II. Lieferzeiten, Teillieferung

1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der  Regelin Fahrzeugtechnik GmbH nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, daß sich die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.

2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, daß er der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.

3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.

III. Lieferung, Transport, Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht an den Kunden über sobald er die bestellte Ware in Empfang genommen hat.

2. Die Wahl des Transportunternehmens obliegt der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH.

3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.

4. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH wird alle Waren gegen Verlust und Beschädigung auf dem Transportweg versichern.

IV. Vertragsabschluss

1. Sämtliche Angebote der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH. Der Kunde ist - soweit nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.

2. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile. Sie verstehen sich ab Lager Gießen zuzüglich anfallender Frachtkosten.


V. Widerrufsrecht

1. Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform an die oben angegebene Adresse der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die

- nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder

- Verträgen zur Lieferungen von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 40 hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warenrücksendungen, die einen Betrag von Euro 40 übersteigen, übernimmt die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH die Transportkosten. Der Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei, die Deutsche Post AG mit einer unfreien Standard-Sendung zu beauftragen. Portokosten, die dem Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können nicht zurückerstattet werden. Für Großstücke ab 20 kg veranlaßt die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei der  Regelin Fahrzeugtechnik GmbH telefonisch, per Fax oder per eMail beantragt werden.

3. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware (in dem Umfang, in dem z.B. auch eine Prüfung bei Kauf in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre) zurückzuführen.



VI. Gewährleistung, Untersuchungspflichten

1. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit von zwei Jahren, daß Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind.

2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, daß der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

3. Nicht von der Gewährleistung umfaßt sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, daß der Kunde die Vorschriften über Installation, Einbau, Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und Schadensersatz zu verlangen.

5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH eine Gewährleistung von einem Jahr.

6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.

7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.

8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen Aufwendungen. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.

9. Geräte, die nicht von der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH bezogen wurden, werden unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.

10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.


VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.

2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ab.

3. Die im Eigentum der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus diese Versicherung werden an die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.

4. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfaßt, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.

5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH berechtigt.

6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.

7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


VIII. Zahlung, Zahlungsverzug

1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, daß der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

2. Gegenüber Ansprüchen der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.


IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen

1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Wenn und soweit die Haftung der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH.


X. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH.

2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gießen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.


XI. Software, Literatur

Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der vorgenannten Ware werden deren Geltung ausdrücklich anerkannt.

XII. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.

2. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH beachtet.

3.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung an Ihre Stelle, die Ihr sinngemäß am nächsten kommt. Beruht die Unzulässigkeit uder Unwirksamkeit auf einer Größe oder Zahl, so tritt an Ihre Stelle der nächstliegende gesetzlich zulässige Wert.


Adresse:
Regelin Fahrzeugtechnik GmbH * Ohlebergsweg 13 * 35392 Gießen * Tel.: 0641 - 97 17 457 Fax: -97 27 882
Geschäftsführer: Uwe Regelin * Eingetragen beim Amtsgericht Gießen HRB 3608

Stand: 23.06.2005

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