VX-Performance
ein Geschäftsbereich der Regelin
Fahrzeugtechnik GmbH
Unsere
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
1. Die Leistungen und Lieferungen der Regelin
Fahrzeugtechnik GmbH
werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
2. Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs
wird Gegenbestätigungen unter Hinweis auf Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen
hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, daß diese
durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
3. Von den vorgenannten Regelungen unberührt
bleiben Individualvereinbarungen.
II. Lieferzeiten, Teillieferung
1. Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung
einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer,
unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH
nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die
Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, daß
sich die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH bei Eintritt einer dieser Ereignisse in
Lieferverzug befindet.
2. Für den Fall der Leistungsverhinderung im
Sinne von Ziffer 1 von mehr als einem Monat sind die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH
und der Kunde berechtigt, bezüglich der in Verzug befindlichen Lieferung vom
Vertrag zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als
den in Ziffer 1 genannten Gründe besteht ein Rücktrittsrecht lediglich für
den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, daß er der Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH
schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit
Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
3. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH
berechtigt, Teillieferungen zu erbringen.
III. Lieferung, Transport, Gefahrübergang
1. Die Gefahr geht an den Kunden über sobald er
die bestellte Ware in Empfang genommen hat.
2. Die Wahl des Transportunternehmens obliegt der
Regelin Fahrzeugtechnik GmbH.
3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH
berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der
Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
4. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH wird alle Waren
gegen Verlust und Beschädigung auf dem Transportweg versichern.
IV. Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote der Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH
sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung
oder Lieferung durch die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH. Der Kunde ist - soweit
nicht anders vereinbart - 14 Tage an die Bestellungen gebunden.
2. Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige
Preisbestandteile. Sie verstehen sich ab Lager Gießen zuzüglich anfallender
Frachtkosten.
V. Widerrufsrecht
1. Dem Verbraucher steht nach § 355 BGB ein
Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu welchem der
Kunde eine deutliche gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm
entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine
Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung
gestellt worden ist. Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs
der Ware beim Verbraucher. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Der Widerruf
bedarf keiner Begründung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs in Textform an die oben angegebene Adresse der Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH
bzw. Rücksendung der Ware an diese Adresse. Ein Widerrufsrecht besteht nicht
bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die
- nach Kundenspezifikation angefertigt werden, oder
- Verträgen zur Lieferungen von
Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden
sind.
2. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 40 hat der Kunde die regelmäßigen
Kosten der Rücksendung zu tragen. Für Warenrücksendungen, die einen Betrag
von Euro 40 übersteigen, übernimmt die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH die
Transportkosten. Der Verbraucher hat hierzu, für ihn kostenfrei, die Deutsche
Post AG mit einer unfreien Standard-Sendung zu beauftragen. Portokosten, die dem
Verbraucher durch eine von ihm freigemachte Rücksendung entstehen, können
nicht zurückerstattet werden. Für Großstücke ab 20 kg veranlaßt die Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH
die Abholung der Ware beim Verbraucher. Die Abholung der Ware kann bei der
Regelin Fahrzeugtechnik GmbH telefonisch, per Fax oder per eMail beantragt werden.
3. Der Verbraucher hat für eine durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Ware entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, die
Verschlechterung ist ausschließlich auf die Prüfung der Ware (in dem Umfang,
in dem z.B. auch eine Prüfung bei Kauf in einem Ladengeschäft möglich gewesen
wäre) zurückzuführen.
VI. Gewährleistung,
Untersuchungspflichten
1. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH gewährleistet
im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit
von zwei Jahren, daß Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen
Sinn sind.
2. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung
schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich,
daß der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten
Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Nicht von der Gewährleistung umfaßt sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem
Zusammenhang damit stehen, daß der Kunde die Vorschriften über Installation,
Einbau, Einsatz und Einsatzbedingungen nicht
eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Umstände nicht
ursächlich für den gerügten Mangel sind.
4. Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, kann der Kunde nach
eigener Wahl Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Es wird zwecks
Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung
regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige
Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist für die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH die
Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung) nur mit unverhältnismäßig
hohen Kosten möglich, so beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf die
andere Art der Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist
der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen
(Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) und
Schadensersatz zu verlangen.
5. Auf Artikel, die als Gebrauchtware ausgewiesen sind, gewährt die Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH
eine Gewährleistung von einem Jahr.
6. Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung
der Ware eine Kopie des Kaufrechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte
Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
7. Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß,
wenn möglich originalverpackt an die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH zurückschicken.
Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte
Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.
8. Die Abwicklung von unberechtigten Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüchen,
sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind,
erfolgt vorbehaltlich einer Nachbelastung der uns dadurch entstandenen
Aufwendungen. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH behält sich eine Weiterberechnung
von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
9. Geräte, die nicht von der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH bezogen wurden, werden
unrepariert unter Nachbelastung der uns hierdurch entstandenen Kosten zurückgesandt.
10. Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH behält sich
das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
2. Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und
Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche)
bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH
ab.
3. Die im Eigentum der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH stehende Vorbehaltsware ist im
kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen
Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus
diese Versicherung werden an die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH abgetreten, wobei
diese die Abtretung annimmt.
4. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr
das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des
Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfaßt, sofern Forderungen
gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung,
Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH berechtigt.
6. Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH
stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH
das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des
Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischen Gegenständen zum
Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
7. Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das
Eigentum der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen.
VIII. Zahlung, Zahlungsverzug
1. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf
die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH
geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber
angenommen werden. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ist darüber hinaus
berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht
beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die
Geltendmachung eines der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH entstandenen höheren
Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen,
daß der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden
ist.
2. Gegenüber Ansprüchen der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH kann der Kunde nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein
Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder
rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
IX. Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher
Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH für
verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
2. Wenn und soweit die Haftung der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ausgeschlossen
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen
dem Kunden und der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH bestehenden Vertragsverhältnis
ist Erfüllungsort der Sitz der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH.
2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gießen ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
XI. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten
über die vorliegenden Geschäftsbedingungen hinaus die besonderen
lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der
Entgegennahme der vorgenannten Ware werden deren Geltung ausdrücklich
anerkannt.
XII. Anwendbares Recht, Datenschutz,
Wirksamkeit
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts
(UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
2. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen
Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der
Daten erfordert die Schriftform. Die Regelin Fahrzeugtechnik GmbH ist dann
berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die
zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an
Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der
Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden
von der Regelin Fahrzeugtechnik GmbH beachtet.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die
Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im
Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige
Bestimmung an Ihre Stelle, die Ihr sinngemäß am nächsten kommt. Beruht die
Unzulässigkeit uder Unwirksamkeit auf einer Größe oder Zahl, so tritt an Ihre
Stelle der nächstliegende gesetzlich zulässige Wert.
Adresse:
Regelin Fahrzeugtechnik
GmbH * Ohlebergsweg 13 * 35392 Gießen * Tel.: 0641 - 97 17 457 Fax: -97
27 882
Geschäftsführer: Uwe Regelin * Eingetragen beim
Amtsgericht Gießen HRB 3608
Stand: 23.06.2005
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